Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir verpflichten uns, unsere Website im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen zugänglich zu machen Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September, über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor (im Folgenden Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September).

 

Compliance-Status

Diese Website ist teilweise konform mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September, aufgrund der mangelnden Übereinstimmung der unten aufgeführten Aspekte.

 

Inhalt nicht zugänglich

Der unten gesammelte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Unverhältnismäßige Belastung: gilt nicht.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt 14. September 2023.

Als Methode zur Erstellung der Erklärung diente eine von der Organisation selbst durchgeführte Selbstbewertung.

 

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September) machen, wie zum Beispiel:

  • Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website.

  • Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.

  • Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.

Auf folgende Weise:

  • Email: info@campingsantaeulalia.com

  • Telefon: (+34) 977 65 02 13

Die Mitteilungen werden von der Unternehmensleitung entgegengenommen und bearbeitet, die für den Inhalt dieser Website verantwortlich ist.

 

Optionaler Inhalt

Die aktuell sichtbare Version dieser Website Es ist vom August 2023 und an diesem Tag wurde der zu diesem Zeitpunkt geltende Grad der Zugänglichkeit überprüft.

Ab diesem Datum werden täglich Teilüberprüfungen neuer oder geänderter Webinhalte durchgeführt, sowohl der Vorlagen als auch der endgültig veröffentlichten Seiten und Dokumente, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549 sicherzustellen. :2019, unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September.

Zur Erleichterung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Verwendung von alternativem Text in Bildern

  • Links liefern Details zur Funktion oder zum Ziel des Hyperlinks

  • Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.